top of page

Feuerpolizeiliche Beschau

Ziel der feuerpolizeilichen Beschau ist, Bauwerke umfassend auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen und bei Vorliegen von Mängeln oder Zuständen, welche die Brandsicherheit gefährden, deren Behebung oder Beseitigung zu veranlassen.

Sie umfasst die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirkt und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und damit die Rettung des Wohnraumes und der Menschen ermöglicht.

Die Feuerbeschau schützt dadurch nicht nur Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum, sondern auch benachbarte Gebäude vor übergreifenden Gefahren und ist damit ein wichtiger Beitrag für ein sicheres Leben in Niederösterreich. 

SKM_C284e21041509020_0001.jpg
SKM_C284e21092311150.jpg
Der Kauf eines Haus
SKM_C284e21092311160.jpg
Feuerbeschau Seite 1
Feuerbeschau Seite 2
Feuerbeschau Seite 3
Feuerbeschau Seite 4
Feuerbeschau Seite 5
Rechtsgrundlage:
Die zuständigen öffentlich zugelassenen RauchfangkehrerInnen sind auf Grund des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 (NÖFG 2015) §14 und §15 verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren durchzuführen. Zuständig ist jener öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer, der mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §17 NÖFG 2015 (Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der Rauchfangkehrer hat selbsttätig und eigenverantwortlich die feuerpolizeiliche Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
bottom of page